Preisliste für Energieausweise
Energieausweis für Wohngebäude
Verbrauchsorientiert:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
Grundpreis: 99,- € (+ 80,- € je Wohneinheit)*
Bedarfsorientiert:
- Ein- und Zweifamilienhäuser
- Mehrfamilienhäuser
Grundpreis: 379,- € (+ 80,- € je Wohneinheit)** zzgl. 19,- € Fahrtkostenpauschale. Sofern Ihnen keine Planunterlagen (siehe unten) vorliegen, fallen zusätzliche Leistungen an, welche mit einem Stundensatz von 58,- € berechnet werden.
Unabhängig von diesen Preisen bietet wir verschiedentlich auch günstige Kombi-Angebote (zum Beispiel, wenn Sie zum Energieausweis auch gleich eine Energieberatung für Ihr Eigenheim von uns durchführen lassen). Wir beraten Sie gerne zu aktuellen Angeboten!
Energieausweis für Nichtwohngebäude
Verbrauchsorientiert:
- Nichtwohngebäude (NWG)
Grundpreis: 299,- € (+ 200,- € je Zone oder 0,50 – 1,10 €/qm Grundfläche)*
Bedarfsorientiert:
- Nichtwohngebäude (NWG)
Grundpreis: 799,- € (+ 400,- € je Zone oder 1,10 – 2,10 €/qm Grundfläche)*
* zzgl. 19,- € Fahrtkostenpauschale. Sofern Ihnen keine Planunterlagen (siehe unten) vorliegen, fallen zusätzliche Leistungen an, welche mit einem Stundensatz von 58,- € berechnet werden. Für weitere Informationen nehmen Sie bitte einfach Kontakt mit uns auf.
Unabhängig von diesen Preisen bietet wir verschiedentlich auch günstige Kombi-Angebote (zum Beispiel, wenn Sie zum Energieausweis auch gleich eine Energieberatung für Ihr Nichtwohngebäude von uns durchführen lassen). Wir beraten Sie gerne zu aktuellen Angeboten!
Sie benötigen folgende Unterlagen
- Pläne, Schnitte, Seitenansichten und Grundrisszeichnungen (soweit vorhanden)
- Wärmebedarfsberechnung (wenn vorhanden)
- Infos/Rechnungen über bereits durchgeführte energetische Maßnahmen (wenn vorhanden)
- Anzahl der Wohneinheiten
- Baujahr des Gebäudes und des Heizkessels
- Verbrauchsabrechnung der letzten 36 Monate (optional, Verbrauchswerte können auf Wunsch mit angegeben werden)
Vorsicht vor Energieausweisen zum Dumping-Preis!
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- Dem Energieausweis müssen individuelle Modernisierungsempfehlungen beigefügt werden; egal, ob er auf den gemessenen Verbrauchswerten oder dem rechnerischen Energiebedarf beruht
- Der Aussteller des Energieausweises sollte die vorhandene Heiztechnik und die Qualität von Wänden und Fenstern vor Ort prüfen
- Der Energieausweis ist ungültig, wenn Hinweise zu Sanierungsmaßnahmen fehlen
- Vereinbarungen zwischen EigentümerIn und AusstellerIn des Energieausweises zum Ausschluss der Sanierungsempfehlungen sind unzulässig.
Ihr/e Energieberater/in kommt vorbei und berät Sie persönlich!
Mit einer Begutachtung des Gebäudes können Verbrauchsdaten auf Plausibilität geprüft und Modernisierungsempfehlungen, die für den Energieausweis verpflichtend sind, zuverlässig abgegeben werden. Wenn Sie diese Angaben selbst ermitteln wollen (wie dies grundsätzlich bei besonders günstigen Internet-Energieausweis-Angeboten der Fall ist), dann sind auch Sie dafür haftbar, sollte sich später herausstellen, dass Ihre Angaben fehlerhaft waren.
KEIN „Vor-Ort-Termin“ bedeutet zwar minimaler Aufwand – aber oft auch kein gültiger Energieausweis!
Nur mit einer Begehung des Objektes durch eine/n unserer EnergieberaterInnen können Sie sicher sein, dass Sie am Ende auch einen korrekt ausgefüllten Energieausweis erhalten
Gehen Sie daher kein Risiko ein und lassen Sie sich von unseren Experten und Expertinnen beraten.
Alle Energieausweise haben eine Gültigkeit von zehn Jahren und werden nach den gesetzlichen Anforderungen der EnEV ausgestellt.