Der Energieausweis bewertet die Qualität eines Gebäudes unter dem wärme- und energietechnischen Aspekt. Er soll für MieterInnen und KäuferInnen Transparenz über einen Großteil der möglichen Nebenkosten ermöglichen und darüber hinaus Tipps für sinnvolle energetische Modernisierungsmaßnahmen vermitteln.
Zugleich soll mit dem Ausweis auch ein Anreiz geschaffen werden, zukünftig noch mehr Wohn- und Geschäftshäuser zu sanieren. Ein guter Wert im Energieausweis gilt als klaren Wettbewerbsvorteil bei Vermietung und Verkauf.
VerkäuferInnen bzw. VermieterInnen müssen bei jedem Verkauf oder Vermietung dem/der KäuferIn bzw. MieterIn den gültigen Energieausweis bereits bei Besichtigung vorlegen und nach Vertragsabschluss aushändigen.
VerkäuferInnen bzw. VermieterInnen, die keinen korrekt nach der aktuellen EnEV (Energieeinsparverordnung) ausgestellten Energieausweis vorlegen können, begehen eine Ordnungswidrigkeit. Dies kann Bußgelder von bis zu 15.000 € nach sich ziehen!
Detallierte Informationen zur aktuellen Energieeinsparverordnung finden Sie auch auf der Energieausweis-Infoseite des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit.
Auch Immobilienanzeigen, egal ob gedruckt oder digital im Internet, müssen Pflichtangaben aus dem Energieausweis enthalten.
- Welche gesetzlichen Regelungen sind zu beachten?
- Wann benötigen Sie welche Art Energieausweis?
Diese Fragen beantworten wir Ihnen in den folgenden Rubriken:
Energieausweise für Wohngebäude
Informationen zur Auswahl des richtigen Energieausweises für Ihr
- Einfamilienhaus
- Zweifamilienhaus
- Mehrfamilienhaus
Link: Energieausweis für Wohngebäude
Energieausweise für Nichtwohngebäude
Informationen zur Auswahl des richtigen Energieausweises für Ihr
- Nichtwohngebäude
- Gebäude mit Publikumsverkehr
- Öffentliches Gebäude
Link: Energieausweis für Nichtwohngebäude