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KfW-Heizungsförderung

KfW-Heizungsförderung

15 % KfW-Zuschuss für Maßnahmenpakete

Heizungsmonteur

Im Zuschussprogramm 430 bietet die KfW seit April 2016 einen erhöhten Zuschuss von 15 % (max. 7.500 Euro) für den Einbau von Heizungs- oder Lüftungspaketen. Neben der Erneuerung der Heizungsanlage umfasst das „Heizungspaket“ die darauf abgestimmte Optimierung der Wärmeverteilung.

Im Kreditprogramm verbilligt der Tilgungszuschuss von 12,5 % des Kreditbetrages (max. 6.250 Euro) die Finanzierung der Pakete. 

Die Förderung von Einzelmaßnahmen (Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen, Keller- und Geschossdecken, Erneuerung der Fenster und Außentüren, Erneuerung der Heizungsanlage oder Einbau einer Lüftungsanlage) beträgt weiterhin 10 % (max. 5.000 Euro).

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Zusage der KfW
  • eine Rechnung des ausführenden Fachunternehmens
  • eine Fachunternehmererklärung (nach KfW-Vorgabe)
  • eine VDZ-Bescheinigung (Berechnung nach Verfahren A bzw. B)

Der Ablauf:

  • Die Förderfähigkeit wird durch unsere/n Sachverständige/n geprüft.
  • Der Antrag wird gemeinsam mit dem/der Hauseigentümer/in gestellt.
  • Nach Eingang der KfW-Zusage wird ein Fachunternehmen beauftragt (Informationen über kompetente Fachunternehmen für Ihr Projekt erhalten Sie u.a. im MARKTPLATZ energie//effizienz in Braunschweig (www.marktplatz-ee.de).
  • Sind die Arbeiten abgeschlossen, wird die Anlage sowie alle Formulare/Rechnungen übergeben und unser/e Sachverständige/r prüft bei Ihnen die KfW-konforme Ausführung.