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geförderte KfW Energieberatung

Gibt es eine geförderte KfW Energieberatung?

Das KfW Programm 431 ist ein Sonderprogramm, wenn Wohnimmobilien energetisch saniert werden. Dieses Programm ist keine KfW Energieberatung – das Programm 431 ist ein Förderprogramm für professionelle Baubegleitung. Die KfW Baubegleitung kann nur in Kombination mit den KfW Kredit-Programmen 151 oder 152 für energetisches Sanieren oder mit einem Zuschuss aus dem KfW Programm 430 in Anspruch genommen werden.

KfW Baubegleitung – Zuschüsse für die energetische Gebäudesanierung

Eine KfW Baubegleitung kann daher einerseits als Zusatz zur geförderten Sanierung eines Hauses zum KfW Effizienzhaus (Programme 151 und 430) genutzt werden. Andererseits eignet sie sich auch als Zusatz für Einzelmaßnahmen einer energetischen Sanierung, die unter dem KfW-Programm 152 gefördert werden. Anspruchberechtigt sind laut KfW Eigentümer eines Wohnraums/-gebäudes, die selbst darin wohnen oder vermieten, und „Mieter mit Zustimmung Ihres Vermieters“.

Eine direkte Förderung einer Energieberatung in dem Sinne, dass vorab Einsparpotenziale in einer Immobilie aufgespürt werden, bietet die KfW nicht an. Stattdessen wird mit der Beratung gewährleistet, dass eine Sanierung zum Energie-Sparhaus auch korrekt ausgeführt wird. Die KfW Baubegleitung lässt sich aber problemlos zusammen mit der BAFA Energieberatung nutzen.

Was wird durch die KfW Baubegleitung gefördert?

Die KfW Baubegleitung stützt den Antragsteller finanziell, wenn er die Dienstleistungen qualifizierter Experten bei seinem Sanierungsprojekt in Anspruch nimmt. Diese Experten können ihn beispielsweise

  • bei der Detailplanung eines Projekts wie der Wärmebrückenminimierung oder eines hydraulischen Abgleiches,
  • bei Ausschreibungen und der Auswertung von Angeboten,
  • als Begleiter bei der Bauausführung,
  • und bei der Abnahme und Bewertung der Sanierungsmaßnahmen unterstützen.

KfW Baubegleitung vergibt bis zu zweitausend EUR pro Vorhaben

Bei dieser indirekten Energieberatung übernimmt die KfW fünfzig Prozent der Beratungskosten, allerdings maximal 2.000 EUR pro Vorhaben. Läge der ermittelte Zuschuss unter 150 EUR, zahlt die KfW nicht. Wichtig: Der Antrag auf Förderung der KfW Baubegleitung wird erst nach der erfolgten Sanierung gestellt. Die Antragstellung ist bis zu drei Monate nach Abschluss der Maßnahmen möglich.

Für Gewerbeimmobilien beziehungsweise kleine bis mittelständische Unternehmen bietet die KfW eine gesonderte Energieeffizienzberatung an.