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Fördergelder für eine Energieberatung

Fördergelder einer Energieberatung im Überblick

Eine staatliche Förderung senkt die Kosten einer Energieberatung deutlich. Zu den größten Geldgebern zählt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Aber auch die KfW-Bankengruppe vergibt Förderung für eine Energie­beratung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) und stellt Gelder für baubegleitende Tätigkeiten bereit.

Förderung Energieberatung – die Programme der BAFA & KfW

Das passende Programm zur Förderung einer Energieberatung hängt einerseits von der Immobilie ab. Energieberatung wird sowohl für Privatpersonen wie für Unternehmen mit unterschiedlichen Programmen gefördert. Daneben spielt die Maßnahme eine Rolle. Klassischerweise ist die Energie­sparberatung vor einer Sanierung gemeint. Die KfW bietet aber auch eine Förderung für die Arbeit beratender Sachverständiger, die Sanierungsmaßnahmen zum Energie-Sparhaus professionell begleiten.

Die Vor-Ort-Beratung des BAFA unterstützt die Energieberatung von Wohnimmobilien

Das BAFA fördert eine Energieberatung durch die BAFA „Vor-Ort-Beratung“. Über einen Zuschuss fördert das BAFA die Energieberatung von Wohnimmobilien mit mindestens 300 EUR. Der genaue Betrag ist abhängig von der Größe des Wohnhauses. Mit weiteren Zuschüssen bietet das BAFA auch Förderung der Durchführung von einem Blower-Door-Test oder einer Thermografie an. Ein zusätzlicher Bonus ist abrufbar, wenn bei der Energieberatung auch der Stromverbrauch mit begutachtet wird.

Die KfW-Bankengruppe fördert auch die Energieberatung von Gewerbeimmobilien

  • Die KfW Bank fördert eine Energieeffizienzberatung bei kleinen und mittleren Unternehmen (KMU). Im Gegensatz zum BAFA Programm, welches nur eine Energieberatung in Wohnimmobilien fördert, erhalten KMU hier die Möglichkeit, eine Gewerbeimmobilie analysieren zu lassen. Übernommen wird ein prozentualer Anteil der Beraterkosten.
  • Die KfW Baubegleitung, Programmnummer 431, fördert eine Sanierung begleitende Beraterarbeit. Dazu zählen z.B. Projektierungsarbeiten, die Planung der Wärmebrücken­minimierung oder die Berechnung eines hydraulischen Abgleiches. Gefördert wird durch Übernahme eines prozentualen Anteils der Kosten mit einem Maximalbetrag von 2000 EUR. Die Mittel der KfW Baubegleitung sind mit den Fördergeldern des BAFA für eine vorher stattfindende Energieberatung kumulierbar: beide Förderprogramme lassen sich gleichzeitig nutzen.

Neben KfW und BAFA gibt es eventuell weitere Anbieter einer Förderung auf Landesebene oder Hilfen durch kommunale Geldgeber. Unterstützung bei der Recherche bietet die Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie.